Stefan Heym (eigentlich Helmut Flieg), geboren am 10.4.1913 in Chemnitz; 1931 wegen Veröffentlichung eines antimilitaristischen Gedichts vom dortigen Staatsgymnasium relegiert; 1933 Emigration nach Prag, 1935 in die USA; Studium der Germanistik an der Universität Chicago; 1937–1939 Chefredakteur der antifaschistischen New Yorker Wochenzeitung „Deutsches Volksecho“; 1943 Eintritt in die US-Armee; als Sergeant für psychologische Kriegsführung Teilnahme an der Normandie-Invasion; nach Kriegsende Redakteur amerikanischer Zeitungen für die deutsche Bevölkerung; Ende 1945 Rückkehr in die USA, Tätigkeit als freier Schriftsteller. 1951/1952 Übersiedlung in die DDR, 1953–1956 Kolumnist der „Berliner Zeitung“; 1956 erste Konflikte mit der DDR-Regierung; Verschärfung der Konflikte 1965 auf dem 11.Plenum des ZK der SED; 1969, wegen Veröffentlichung von „Lassalle“ im Westen, zu einer Geldstrafe verurteilt; 1976 Mitunterzeichner der Biermann-Petition, danach Neuveröffentlichungen nur noch in der Bundesrepublik; 1979 Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das DDR-Devisengesetz (§219), Ausschluss aus dem DDR-Schriftstellerverband. Heym, der für demokratische Reformen plädierte und schon 1982 für die Wiedervereinigung eintrat, gilt als Nestor der DDR-Bürgerrechtsbewegung; er sprach auf den Ost-Berliner Demonstrationen im Oktober/November 1989. Im letzten Jahr der DDR bemühte sich der Staat um Wiedergutmachung: Alle bislang verbotenen Bücher Heyms erschienen; der Autor wurde am 23. 11. 1989 wieder in den Schriftstellerverband aufgenommen, seine juristische Rehabilitation ...